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Da wir als Wahlärzte keinen direkten Vertrag mit den Sozialversicherungsträgern haben, verrechnen wir für jede Ordination eine Honorarnote direkt an Sie. Sie können diese bar oder mit Bankomatkarte in unserer Ordination begleichen. Gerne reichen wir diese Honorarnote für Sie bei Ihrer Pflichtversicherung ein. Es werden bis zu 80% des Tarifes von Ihrer Pflichtversicherung erstattet. Falls Sie über eine ambulante Zusatzversicherung verfügen, übernimmt diese üblicherweise den Differenzbetrag. Die Höhe der Honorarnote ergibt sich sowohl aus den erbrachten Leistungen als auch aus dem Zeitaufwand. Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Krankenversicherungen enthalten sind, sind Privatleistungen wie z.B. Pränatal Diagnostik, Kinderwunsch und Kontrazeptionsmaßnahmen die nicht von den Sozialversicherungsträgern erstattet werden.